
Stahlbetonbau
Sonderbauwerke
Da unser Unternehmen nach §19 I WHG als Fachbetrieb gemäß Wasserhaushaltgesetz überprüft und zugelassen ist, sind wir berechtigt, die folgenden Sonderbauwerke für Sie zu erstellen:
1. Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen
1.1 Heizölverbraucheranlagen
1.2 Anlagen für nicht entzündliche Flüssigkeiten
1.3 Anlagen für hoch-, leicht- und entzündliche Flüssigkeiten
1.4 Anlagen für nicht brennbare Flüssigkeiten
2. Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden
1.2 Anlagen für nicht entzündliche Flüssigkeiten
1.3 Anlagen für hoch-, leicht- und entzündliche Flüssigkeiten
1.4 Anlagen für nicht brennbare Flüssigkeiten
Weitere Angaben zur Tätigkeit:
- Vorbereiten von Bauwerken aus Beton vor der Beschichtung
- Einlagerung von Behältern und Einbau von Abscheidern
- Herstellung von flüssigkeitsdichten Fahrbahnen und Abstellflächen für Kraftfahrzeuge
- Instandsetzung und Instandhaltung der vorgenannten Anlagen
- Neubau und Umbau von vorgenannten Anlagen
